ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN VON HOLLAND SHIELDING SYSTEMS B.V. (AGB)
Eintrag im Register der Industrie- und Handelskammer in Rotterdam, Niederlande, unter der Nummer 23057218
1. Anwendung / Geltung der Bedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen HOLLAND SHIELDING SYSTEMS B.V. und ihren Kunden sowie für alle Angebote und Bestellungen des Kunden unter Ausschluss aller allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden, gleich welcher Art. Abweichungen von der Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie an dem Kunden schriftlich bestätigt werden. Zum Zeitpunkt des Zustandekommens einer Vereinbarung gilt der Kunde als mit der ausschließlichen Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Dies gilt auch für alle weiteren mündlichen, telefonischen, per Fax oder sonstigen Bestellungen des Kunden , die wir daher nicht schriftlich bestätigen müssen.
2. Angebote
- Jedes Angebot ist gültig für eine im Opfer angegebene Frist; wenn keine Frist angegeben ist, ist das Angebot unverbindlich.
- Alle Preislisten, Broschüren und andere Informationen, die in einem Angebot enthalten sind, sind so genau wie möglich. Diese Information wird ausdrücklich schriftlich bestätigt. Wir sind nicht verpflichtet, detaillierte Informationen zur Verfügung zu stellen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Alle Broschüren, Preislisten und alle technischen Informationen, die in diesen Dokumenten enthalten sind, wie Zeichnungen, Entwürfe, Modelle, Muster, etc. und alle anderen schriftlich einbezogenen Dokumente in den Angebot bleiben ausdrücklich intellektuelles Eigentum von Holland Shielding Systems BV. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung ist es dem Kunden ausdrücklich untersagt, diese Informationen zu kopieren. Die Verwendung dieser Informationen muss gegebenenfalls bei dem Kunden eigene Anwendung eingeschränkt werden. Auf erste Anfrage und im Falle einer Vereinbarung außerhalb der Angebotsfrist oder Stornierung des Angebots sind alle Informationen unverzüglich an uns zurückzugeben.
- Für den Fall dass keine Vereinbarung zustande kommt, sind wir berechtigt der anderen Partei alle Kosten durch zu berechnen die durch ein kompliziertes Angebot entstehen.
- Die angegebenen Preise gelten nur für die angegebenen Mengen.
3. Die Vereinbarung
- Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag ausdrücklich schriftlich angenommen und / oder bestätigt haben. Im Falle einer verbindlichen Angebotsfrist kommt der Vertrag zustande, wenn der Kunde das Angebot angenommen hat. Die Auftragsbestätigung oder das verbindliche Angebot gilt als richtig und vollständig.
- Zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommene Ergänzungen und / oder Änderungen und (mündliche) Zusagen von uns oder unseren Mitarbeitern, Vertretern, Beauftragten oder sonstigen Vermittlern sind nur dann verbindlich, wenn diese von einer hierzu befugten Person in unserem Auftrag schriftlich bestätigt wurden.
- Für den Fall, dass aufgrund von Art und Umfang der Lieferungen oder Leistungen kein Angebot oder eine Auftragsbestätigung versandt wird, gilt die Rechnung auch als Auftragsbestätigung, die auch als richtig und vollständig zu werten ist.
- Jede Vereinbarung wird unter der Bedingung geschlossen, dass der Kunde ausreichend kreditwürdig ist, um seine finanziellen Verpflichtungen aus der Vereinbarung zu erfüllen.
- Bei oder nach Abschluss des Vertrages und vor jeder (weiteren) Erfüllung sind wir berechtigt, vom Kunden Sicherheit zu verlangen, dass sowohl finanzielle als auch sonstige Verpflichtungen erfüllt werden.
- Wir sind berechtigt, andere Parteien zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Vereinbarung aufzurufen. Wenn möglich, beraten wir uns diesbezüglich mit dem Kunden.
4. Umstände außerhalb unserer Kontrolle
- Dies schließt in diesem Zusammenhang alle Umstände ein, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen und alle unvorhergesehenen Umstände, aufgrund deren die Erfüllung der Vereinbarung durch uns vom Kunden nicht mehr vernünftigerweise verlangt werden kann. Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, sind in jedem Fall: Streiks, übermäßige Abwesenheit des Personals durch Krankheit oder Fehlzeiten, Transportprobleme, unzureichende Versorgung mit Rohstoffen und / oder Teilen, Feuer, staatliche Maßnahmen, einschließlich Import- und Exportverbote, Quotenbeschränkungen, Betriebsunterbrechungen bei Lieferanten und Subunternehmern und Nichterfüllung durch Lieferanten und Subunternehmer, wodurch wir unseren Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nicht (oder nicht mehr) nachkommen können.
- Für den Fall, dass unserer Meinung nach Umstände außerhalb unserer Kontrolle vorübergehender Natur sind, so sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages so lange auszusetzen, bis der von uns nicht zu vertretende Umstand nicht mehr eintritt.
- Für den Fall, dass der Umstand, den wir nicht zu vertreten haben, unserer Meinung nach dauerhaft ist, können die Parteien eine Vereinbarung über die Auflösung des Vertrags und die sich daraus ergebenden Konsequenzen treffen. Wir haften nicht für irgenwelche Art von Entschädigung.
- Wir sind berechtigt, die Leistung für die Ausführung der betreffenden Vereinbarung zu verlangen, bevor der Umstand, der den von uns nicht zu vertretenden Umstand verursacht hat, offensichtlich geworden ist.
5. Preise
- Jeder angebotene Preis ist unverbindlich, es sei denn, es gilt eine verbindliche Angebotsfrist.
- Sofern nicht anders angegeben, gelten die Preise:
- Basierend auf den Niveaus der Einkaufspreise, Löhne, Lohnkosten, Sozialversicherungsbeiträge und Regierungsgebühren, Frachtkosten, Versicherungsprämien und anderen Kosten, die am Tag des Angebots und / oder der Bestellung herrschten;
- Auf der Grundlage einer frachtfreien Lieferung in die Räumlichkeiten des Kunden oder eines anderen vom Kunden angegebenen Bestimmungsortes in den Niederlanden, sofern nicht anders schriftlich vereinbart und ohne Voreingenommenheit der Bestimmungen von Artikel 6.3;
- Ohne Mehrwertsteuer und sonstige Abgaben;
- Basierend auf Lieferung ab Werk / Lager bei Bestellungen außerhalb der Niederlande;
- Ohne die Kosten für die Installation und Inbetriebnahme, sofern nicht anders angegeben, in welchem Fall diese Kosten gesondert angegeben werden müssen;
- Ohne die Kosten für Nicht-Standardverpackungen;
- Angabe in Euro, vorbehaltlich des Berichtigungsrechts nach Änderungen der Wechselkurse.
- Sofern nicht anders vereinbart, gilt ein Mindestbestellwert von EUR 5,00 pro Bestellung und ein Mindestbestellwert von EUR 48,00 netto.
- Im Falle einer Erhöhung der Kostenfaktoren sind wir berechtigt, den Auftragspreis entsprechend anzupassen, und zwar vorbehaltlich zu irgendwelchen gesetzlichen Bestimmungen in diesem Bezug.
6. Kosten und Risiken im Bezug zum Transport
- Für den Fall, dass der Kunde keine weiteren Anweisungen erteilt hat, bestimmen wir die Art des Transports,
Versand, Verpackung, usw. in Übereinstimmung mit guter Geschäftspraxis. Alle spezifischen Wünsche des Kunden in Bezug auf die Verpackung und / oder den Transport, die auch den Transport von Waren innerhalb des Standortes einschließen, werden nur ausgeführt, wenn der Kunde die damit verbundenen Kosten trägt. - Grundsätzlich werden Waren auf unsere Gefahr transportiert, mit Ausnahme von Sendungen außerhalb der Niederlande. Unsere Haftung ist berechtigt, einen Versicherungszuschlag zu berechnen.
- Bei Bestellungen sind wir berechtigt, Fracht- und Bearbeitungskosten zu berechnen. In Ausnahmefällen, zB wenn keine Übereinstimmung zwischen den Frachtkosten und dem Warenwert besteht (zB bei sehr sperrigen oder hoch fragilen Gütern, die eine spezielle Verpackung erfordern), sind wir berechtigt, die tatsächlichen Fracht- und Bearbeitungskosten in Rechnung zu stellen .
7. Lieferung und Lieferzeit
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung frei Haus des Kunden oder eines anderen vom Kunden angegebenen Bestimmungsortes in den Niederlanden. Lieferungen außerhalb der Niederlande erfolgen, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk / Lager.
- Die vereinbarte Lieferzeit und / oder Montagezeit beginnt mit dem Tag, an dem uns alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stehen. Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 16 ist der Zeitpunkt der Lieferung der Moment, zu dem die Waren entladen werden (die tatsächliche Überführung). Das Risiko für die Ware geht dann auf den Kunden über. Dies gilt auch für den Fall, dass die Waren von uns installiert und / oder in Betrieb genommen werden. Die ausgewählten Incoterms (neueste Ausgabe) gelten für Lieferungen außerhalb der Niederlande.
- Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware und / oder die Verpackung innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung auf Mängel oder Beschädigungen zu untersuchen oder diese Überprüfung innerhalb von 10 Tagen nach unserer Mitteilung der Bereitstellung der Ware durch den Kunden durchzuführen. Der Kunde muss Mängel und / oder Schäden, die bei Lieferung festgestellt werden, innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung an uns melden. Bei dem Versäumnis dies zu tun berechticht uns keine Beschwerden in dieser Hinsicht bearbeiten.
- Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, die gesondert in Rechnung gestellt werden können. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, gemäß den Bestimmungen von Artikel 14 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu zahlen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Ist die Ware auf Anweisung des Kunden zu prüfen, so gilt die Ware als anders als in Artikel 7 Absatz 2 angegeben, wenn die Ware oder die wesentlichen Teile davon zur Prüfung / Prüfung bereit sind, betroffenen Hersteller (Drittpartei oder HOLLAND SHIELDING SYSTEMS BV) und nachdem der Kunde schriftlich davon in Kenntnis gesetzt wurde. Ab diesem Zeitpunkt geht die Ware auf Gefahr des Kunden über, auch wenn die Ware noch von uns transportiert wird.
- Wird die Ware nicht innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung angenommen oder überschreitet der Kunde bei Abrufverträgen die vereinbarte Abruffrist, sind wir berechtigt, die Ware in Rechnung zu stellen und diese Ware zu lagern Zeit vollständig auf Kosten und Risiko des Kunden.
- Vereinbarte Lieferzeiten sind immer annähernd. Bei verspäteter Lieferung ist der Kunde berechtigt, für die Lieferung der Ware eine angemessene Frist von mindestens 14 Tagen zu setzen. Für den Fall, dass die Waren noch nicht innerhalb dieser Frist geliefert werden, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass uns irgendeine Art von Schaden gleich welcher Art zu zahlen ist. Die Frist von 14 Tagen gilt nicht für speziell bestellte Produkte mit einer langen Lieferzeit und spezifischen Anwendungen oder erforderlichen Inspektionen. In diesen Fällen gilt eine zusätzliche Frist, die der Komplexität und den Lieferbedingungen dieser Produkte angemessen ist.
8. Abnahme, Inspektion und Ansprüche
- Für den Fall, dass der Kunde uns innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung und / oder Montage der Ware nicht schriftlich auf Mängel schriftlich hinweist, die nicht unter Artikel 7 Absatz 3 fallen, gilt der Kunde als angenommen. Im Falle einer Reklamation hat der Kunde die Ware bis zur Prüfung der Reklamation unverändert zu lassen.
- Ist vereinbart, dass der Kunde die Ware im Werk oder in unseren Räumlichkeiten inspiziert oder die Ware innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung der Gelegenheit prüfen lässt, so hat die Ware dies zu tun gilt als vom Kunden endgültig akzeptiert. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gehen die Kosten für die Inspektion, das Zertifikat und die Zertifizierung zu Lasten des Kunden.
- Beanstandungen wegen sichtbarer Mängel sind unverzüglich bei der Prüfung oder Überprüfung im Werk des betroffenen Lieferanten oder bei uns oder, falls keine Prüfung oder Inspektion stattfindet, innerhalb der in Artikel 7.3 genannten Frist zu erheben.
- Warenrücksendungen werden nur von uns angenommen wenn :
- Wir haben unsere vorherige schriftliche Zustimmung erteilt;
- Die Ware wird frachtfrei zurückgesandt, sofern nicht anders vereinbart;
- Die Waren sind Lager- oder Standardmaterialien;
- Die Ware wurde, sofern nicht anders vereinbart, nicht vor mehr als 6 Wochen geliefert.
9. Produkt- und Mengentoleranzen
- Für Farbunterschiede, die nicht mehr als Farbnuancen sind, können wir keine Haftung übernehmen. Der Kunde kann daraus das Recht nicht ableiten, die Lieferung zu verweigern.
- Bei bestimmten Produkten aus unserem Sortiment behalten wir uns vor, bis zu 10% mehr oder weniger als die bestellte Menge zu liefern.
- Bei Produkten, für die die Wanddicke, Plattendicke oder Grammgewichte angegeben sind, ist eine Toleranz von bis zu 10% mehr oder weniger zulässig.
- Hinsichtlich der Toleranzen für Maß- und / oder Härteunterschiede verweisen wir auf die für die betreffenden Produkte geltenden internationalen Normen, soweit das Angebot nicht explizit von diesen Normen abweicht und keine besondere Spezifikation schriftlich vereinbart wurde.
- Alle Teile, die uns von oder im Namen des Kunden zur Verfügung gestellt werden und die an oder in dem von uns zu produzierenden Produkt angebracht werden, müssen uns in der erforderlichen Menge mit einem Überschuss von 10% (in der falls kein anderer Prozentsatz vereinbart wurde), pünktlich, frei und frachtfrei. Wir übernehmen keinerlei Haftung für die auf diese Weise zur Verfügung gestellten Teile oder anderen Waren, noch für deren Qualität und zufriedenstellende Verwendbarkeit, und wir können ohne Untersuchung annehmen, dass diese Teile so verwendet werden können, wie sie sind, in, auf oder an dem Produkt angebracht sind auf Bestellung hergestellt werden.
10. Formen, Schablonen, Stanzformen und andere Werkzeuge
- Formen, Schablonen, Stanzformen und andere Werkzeuge, nachstehend als Formen usw. bezeichnet, die von uns hergestellt oder ganz oder teilweise gemäß unseren Anweisungen hergestellt werden und für die unser Kunde die vereinbarten Kosten bezahlt hat, bleiben unser Eigentum. Diese Formen usw. werden von uns für unseren Kunden bis drei Jahre nach Lieferung der letzten Bestellung aufbewahrt. Danach erlischt unsere Aufbewahrungspflicht und wir sind berechtigt, die Formen usw. nach Ablauf eines Monats nach schriftlicher Mitteilung an unseren Kunden zu vernichten, ohne dass dafür die Möglichkeit einer Entschädigung besteht.Für den Fall, dass wir für die Herstellung von Formen usw. verantwortlich sind, müssen wir erst mit der Produktion beginnen, nachdem unser Kunde den vereinbarten Anteil an den Produktionskosten bezahlt hat. Ebenso müssen wir erst mit Verbesserungen und / oder Änderungen oder Reparaturen an Formen usw. beginnen, nachdem unser Kunde die dafür gegebenenfalls geschätzten Kosten bezahlt hat. Ist für die vereinbarte Leistung kein Preis ausdrücklich vereinbart, hat der Kunde uns auf erstes Anfordern einen angemessenen Betrag für die entstandenen Kosten zu zahlen
- Die Formen usw. werden erst zurückgeben, nachdem unsere Forderung gegen den Kunden in Bezug auf die geleistete Arbeit, die gelieferte Ware oder auf irgendeine andere Weise bezahlt wurde.
- Für den Verlust oder die Beschädigung von Formen usw. haften wir nur, wenn dieser Verlust oder Schaden auf Vorsatz, grober Nachlässigkeit oder unsachgemäßer Verwendung unsererseits beruht. In diesen Fällen müssen wir nach unserer Wahl Reparaturen durchführen oder neue Formen usw. liefern. Für eine weitere Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz haften wir nicht.
- Soweit wir in unserem Angebot oder in der Auftragsbestätigung die Anzahl der Form oder Produkte angegeben haben, für die Formen usw. normalerweise verwendet werden können, werden die Formen usw. nach dieser Anzahl von Formen oder nach der Herstellung als ungeeignet für eine weitere Produktion angesehen dieser Zahl jeweils. Ist dies im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nicht angegeben, werden wir dies dem Kunden mitteilen, sobald sich herausstellt, dass Formen usw. für eine wirtschaftlich sinnvolle Produktion nicht mehr geeignet sind. In diesem Fall geben wir auch die Kosten an, die mit Reparaturen und / oder der Herstellung eines neuen Werkzeugs verbunden sind. Die Bewertung der wirtschaftlich rentablen Produktion sollte auch die Entwicklung der Technologie und die Anpassung des Unternehmens an diese Entwicklungen umfassen, sowohl in Bezug auf das Volumen als auch in Bezug auf das Ausmaß, in dem sie arbeitsintensiv sind. Solange sich Formen usw. für die Herstellung gemäß den oben genannten Normen eignen und von uns aufbewahrt werden, sind die Instandhaltungskosten für diese Formen usw. für einen Zeitraum von zwei Jahren nach der ersten Verwendung in diesem Fall von uns zu tragen regelmäßige Nachbestellungen der Produkte, die mit diesen Formen usw. hergestellt werden. Wir können Formen usw. zerstören, die nicht mehr als für die Produktion geeignet angesehen werden können, ohne dafür irgendeine Entschädigung für den Kunden in dieser Hinsicht zu leisten.
11. Intellektuelles Eigentum
- In the event of the production of articles in accordance with drawings, samples, models or other instructions in the broadest sense, to be received by us from our customer or through our customer from third parties, our customer fully guarantees that the production and/or delivery of these articles shall not constitute an infringement of any patent, brands, rights of use, trade models or any other right of third parties and our customer indemnifies us against all possible claims.
- Im Falle der Herstellung von Gegenständen nach Zeichnungen, Mustern, Modellen oder sonstigen Anweisungen im weitesten Sinne, die wir von unserem Kunden oder durch unseren Kunden von Dritten erhalten, garantiert unser Kunde in vollem Umfang, dass die Produktion und / oder die Lieferung dieser Artikel stellt keine Verletzung von Patenten, Marken, Nutzungsrechten, Handelsmodellen oder sonstigen Rechten Dritter dar und unser Kunde stellt uns von allen möglichen Ansprüchen frei.
Für den Fall, dass ein Dritter wegen etwaiger behaupteter Rechte der Produktion und / oder Lieferung widerspricht, sind wir berechtigt, auf der Grundlage hiervon allein zu kündigen
12. Garantie und Service
- Mängel an Liefergegenständen, die für eine dauerhafte Verwendung bestimmt sind, können nach unserer Wahl für die Dauer von zwölf Monaten nach Lieferung durch uns neu repariert oder ersetzt werden, wenn unserer Meinung nach oder nach Meinung des Herstellers die Mängel auf das Design zurückzuführen sind Fehler, das verwendete Material oder die Herstellung, wodurch die Waren für den beabsichtigten Zweck für den Kunden unbrauchbar sind. Diese Garantie gilt nicht für Verschleißteile wie Dichtungen und Schläuche.
- Der Kunde hat die Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung dieser Mängel zu berichten oder hätte diese Mängel vernünftigerweise feststellen müssen.
- Waren, die für eine Reparatur und / oder Untersuchung in Frage kommen, müssen frei Haus an unsere Adresse geschickt werden. Für den Fall, dass wir außerhalb unseres Betriebs Reparaturen oder Untersuchungen durchführen, sind wir berechtigt, dem Kunden die Reisekosten, etwaige Transportkosten und die Kosten der zu verwendenden Prüfmittel in Rechnung zu stellen. Untersuchungen und Reparaturen sind grundsätzlich während der normalen Arbeitszeit bei uns durchzuführen. Nur im Falle einer gesonderten Servicevereinbarung können diese Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeiten stattfinden. Für den Fall, dass die zur Untersuchung oder Reparatur aufgegebenen Waren keine Mängel aufweisen, gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Kunden.
- Alle Ansprüche auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung erlöschen für den Fall, dass der Kunde die gelieferte Ware selbst ändert oder repariert oder diese verändert oder instand setzt oder die gelieferte Ware nicht genau nach den Anweisungen oder in sonstiger Weise verarbeitet verwendet oder die Ware nicht bestimmungsgemäß für einen anderen als den ursprünglichen Zweck.
- Das Versäumnis des Kunden, eine seiner Verpflichtungen zu erfüllen, befreit den Lieferanten von seinen Verpflichtungen aus diesem Artikel.
- Abgesehen von der Verpflichtung im ersten Teil dieses Artikels haften wir nicht für eine Entschädigung. Wir haften auch nicht für Schäden oder Verletzungen, die auf Gegenständen oder Personen während der Arbeit in den Räumlichkeiten des Kunden aufgrund der Verpflichtungen nach diesem Artikel verursacht werden.
13. Haftung
- Ohne Vorurteil des zwingenden Rechts haften wir nicht für Schäden irgendwelcher Art, direkt oder indirekt, einschließlich entgangenen Gewinns, Schäden an beweglichen oder unbeweglichen Sachen oder an Personen sowohl der anderen Partei als auch Dritter. Die andere Partei ist verpflichtet, uns alle Kosten, Schäden und Zinsen zu erstatten, die direkt aus Ansprüchen Dritter gegen uns in Bezug auf Ereignisse, Handlungen oder Nachlässigkeit entstehen können, für die wir der anderen Partei gegenüber nicht haften unter diesen Geschäftsbedingungen. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Artikels haften wir in keinem Fall für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung der gelieferten Waren oder deren Verwendung zu einem anderen als dem Zweck, für den sich die Waren nach objektiven Maßstäben eignen, verursacht werden. Wir haften auch nicht für Schäden, die durch einen Defekt unseres Produktes verursacht werden, wenn:
- Wir haben das Produkt nicht auf den Markt gebracht;
- Hinsichtlich der Umständen ist davon auszugehen, dass der schadensverursachende Mangel zu dem Zeitpunkt, zu dem das Produkt von uns in Verkehr gebracht wurde, nicht existiert oder dass dieser Mangel zu einem späteren Zeitpunkt aufgetreten ist;
- Unser Produkt wurde nicht zu Verkaufszwecken oder für irgendeine andere Form des Vertriebs zu einem wirtschaftlichen Zweck hergestellt oder im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit hergestellt oder vertrieben;
- Der Mangel ergibt sich aus der Tatsache, dass das Produkt in Übereinstimmung mit den streng bindenden staatlichen Vorschriften entsteht;
- Es war unmöglich, das Vorhandensein des Mangels auf der Grundlage des aktuellen wissenschaftlichen und technischen Wissens zu dem Zeitpunkt zu ermitteln, zu dem das Produkt von uns in den Verkehr gebracht wurde;
- Was den Hersteller eines Teils anbelangt, kann der Mangel auf den Entwurf zurückgeführt werden, das Teil ist von Anweisungen des Herstellers.
- Unsere Haftung ist (auch) beschränkt durch das Höchstmaß unserer Produkte, entgangenen Gewinn und Transportversicherungen. Unbeschadet der anderen Bestimmungen in diesem Artikel ist der von uns gegenüber der anderen Partei verursachte Schaden (entgangener Gewinn) jederzeit auf den Nettorechnungswert des gelieferten Materials beschränkt. Eine schriftliche Zurückweisung des geltend gemachten Schadens durch den betreffenden Versicherer ist als schlüssiger Beweis zulässig.
- Übereinstimmend der gesetzlichen Gewährleistungs- und / oder Schadenersatzansprüche und / oder die Zahlung des festgestellten Schadens durch uns oder unseren Versicherer ist der einzige und allgemeine Schaden. Im Übrigen wird uns die andere Partei ausdrücklich und vollständig entschädigen.
- Wir übernehmen keinerlei Haftung für Schäden, die aus Verletzungen von Patenten, Lizenzen und / oder anderen intellektuellen Eigentumsrechten Dritter resultieren, die sich aus der Verwendung von Informationen ergeben, die von oder im Auftrag des Kunden ausgestellt wurden, wie Zeichnungen, Modelle usw. in der weitesten Sinne. Für den Fall, dass in der schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden oder in unserer Auftragsbestätigung auf technische, sicherheitstechnische, qualitative und / oder sonstige produktbezogene Vorschriften Bezug genommen wird, gilt der Kunde als bekannt, sofern er uns nicht unverzüglich das Gegenteil mitteilt . Wir werden ihm dann weitere Einzelheiten zu diesen Vorschriften mitteilen. Der Kunde verpflichtet sich, seine Abnehmer jederzeit schriftlich auf die oben genannten Vorschriften hinzuweisen.
- Falls wir bei der Installation und / oder Inbetriebnahme helfen, während dies in der Bestellung nicht angegeben ist, erfolgt dies auf Wunsch des Kunden auf dessen Kosten und Gefahr.
- Die bloße Annahme der gelieferten Ware durch die andere Partei oder im Auftrag von die andere Partei stellt uns von allen Ansprüchen der anderen Partei und / oder Dritten frei, unabhängig von der Ursache des Schadens, außer der Einhaltung der Verpflichtungen, Schadenersatz zu leisten.
- In Bezug auf Beratung haften wir nur für die normalerweise vermeidbaren und / oder vorhersehbaren Mängel, jedoch maximal bis zur Höhe des vereinbarten Beratungsaufwandes.
- Wenn wir verpflichtet sind, die Waren aus einer anderen Quelle zu kaufen gelten für die andere Partei auch alle (vertraglichen) Bestimmungen, sofern und soweit wir sie inforemieren können.
- Außer bei Absicht oder grober Nachlässigkeit unsererseits und unter Ausschluss unserer Gewährleistungspflicht haften wir nicht für Schäden des Kunden, zu denen auch Folgeschäden, immaterielle Schäden, entgangener Gewinn oder Umweltschäden oder daraus resultierende Schäden zählen der Haftung gegenüber Dritten.
14. Zahlung
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Zahlung netto ohne Rabatt oder Aufrechnung, durch Überweisung oder Überweisung auf ein von uns bezeichnetes Bank- und / oder Girokonto innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Wir sind berechtigt, eine Kreditbeschränkungsgebühr zuzuteilen. Das auf unseren Bank- und / oder Giroauszügen angegebene Transaktionsdatum ist das Datum der Zahlung. Bei Bestellungen von mehr als EUR 54.378,00, ohne Mehrwertsteuer, und sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, können wir die Zahlung des vereinbarten Preises in drei Raten verlangen, nämlich:
- 40% bei Annahme der Bestellung
- 40% bei Versand der Ware an die angegebene Adresse
- 20% innerhalb von 30 Tagen nach der zweiten Rate oder nach der Benachrichtigung, dass die Installation abgeschlossen ist.
- Zahlt der Kunde nicht rechtzeitig, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf, ist er verpflichtet, Zinsen in Höhe von 0,5 Prozentpunkten über dem gesetzlichen Zinssatz pro Monat zu zahlen (+ 2,25% jährlich) oder Teil eines Monats, der als ein ganzer Monat auf dem Rechnungsbetrag gilt, gerechnet ab dem dreißigsten Tag nach dem Rechnungsdatum, und alle Kosten (mit einem Minimum von + 15%), einschließlich Rechtskosten, im Zusammenhang mit der Einholung des Vertragspreises.
- Jede Zahlung durch den Kunden dient zunächst zur Zahlung der geschuldeten Zinsen und der uns entstandenen Inkasso- und / oder Verwaltungskosten und wird dann von der ältesten offenen Forderung abgezogen.
- Für den Fall, dass der Kunde:
- Der Konkurs erklärt wird, mit der Abtretung seines Nachlasses fortfährt, ein Moratorium beantragt oder wenn sein Eigentum ganz oder teilweise beigefügt wird; Stirbt oder wird unter gesetzliche Beschränkung gestellt,
- Eine gesetzliche Verpflichtung oder eine Verpflichtung aus diesen Geschäftsbedingungen nicht erfüllt,
- Einen Rechnungsbetrag oder einen Teil davon nicht innerhalb der vereinbarten Frist zu zahlen,
- Beendet oder überträgt alle oder einen wesentlichen Teil seines Geschäfts, einschließlich der Übertragung seines Geschäfts in ein Unternehmen, sei es gegründet oder existierend, oder ändert den Zweck seines Unternehmens,
- Sind wir berechtigt, allein durch Eintritt eines der vorgenannten Ereignisse, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen und die vollständige Bezahlung eines Betrages, den der Kunde wegen der ausgeführten Arbeiten und / oder Lieferungen schuldet, zu verlangen durch uns ohne Mahnung oder Inverzugsetzung, unbeschadet des Rechts auf Ersatz von Kosten, Verlust oder Beschädigung und Zinsen.
15. Meldepflicht
- Für den Fall, dass der Kunde gesetzlich verpflichtet ist, staatliche Stellen oder Industrieversicherungen unverzüglich zu benachrichtigen, nachdem sich gezeigt hat, dass der Kunde nicht zahlen kann, ist der Kunde verpflichtet, uns dies gleichzeitig schriftlich mitzuteilen.
16. Eigentumsvorbehalt
- Alle von uns gelieferten Waren, einschließlich der von uns in den Geschäftsräumen des Kunden oder seines Auftraggebers gemäß dem Vertrag installierten Waren, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten, die der Kunde aufgrund dieser Vereinbarung oder eines anderen schuldet, unser Eigentum, einschließlich Zinsen und Kosten.
- Für den Fall, dass die gelieferte Ware beim Kunden oder beim Kunden behandelt, verarbeitet oder gemischt wird, erwerben wir Miteigentum an den entstandenen neuen Waren und / oder den mit den gelieferten Waren zusammengestellten Waren im Wert der gelieferten Originalware.
- Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware, solange sie nicht benutzt wird, von anderen Waren freizuhalten, solange das Eigentum nicht übertragen wurde. Bei Nichtzahlung eines fälligen Betrages, Zahlungseinstellung, Antrag auf Moratorium, Konkurs, Zwangsvollstreckung, Tod oder Liquidation des Kunden sind wir berechtigt, ohne dass es zu einer Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Mahnung oder Intervention, um die gelieferten Waren zurückzufordern, aber nicht bezahlt oder nicht vollständig bezahlt als unser Eigentum, Verrechnung des bereits gezahlten Betrags, sofern vorhanden, aber unbeschadet aller Rechte, Schadenersatz für Verluste oder Schäden zu verlangen.
- Der Kunde hat uns jederzeit die unverzügliche Rückerstattung von unbezahlten und / oder geleasten Waren zu ermöglichen, wo immer diese sich befinden.
- Die Ware darf vom Kunden im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterverkauft oder verwendet werden, jedoch dürfen die Waren in keiner Weise belastet sein. Bei Weiterveräußerung nicht bezahlter Ware ist der Kunde verpflichtet, das Eigentum zu behalten und auf erstes Anfordern alle Forderungen bis zur Höhe des uns gegenständlichen Pfandrechts zu übertragen.
17. Pfandrecht
- Wir behalten uns das Pfandrecht an allen von uns für oder im Auftrag des Kunden verwahrten Waren ohne Rücksicht auf die Ursache vor, solange der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht vollständig nachgekommen ist.
- Wir sind verpflichtet, diese Waren nach den guten Geschäftspraktiken zu führen, ohne dass der Kunde ein Recht auf Schadensersatz hat im Falle einer Zerstörung, Teilverlust und / oder . Das Risiko für die Ware bleibt beim Kunden.
18. Streitigkeiten und anwendbares Recht
- Alle unsere Angebote, Vereinbarungen und deren Ausführung unterliegen niederländischem Recht unter Ausschluss des Rechtsakts vom 15. Dezember 1971 über die Vollstreckung des am 1. Juli 1964 in Den Haag geschlossenen Vertrags über das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf von beweglichen beweglichen Sachen, TRB 1964 Nr. 117 und 1968 Nr. 13 (Public Journal 1971, S780 und S781) und der Wiener Handelsvertrag vom 11. April 1980.
- Alle Streitigkeiten, auch solche, die nur als Streitfälle einer Partei gelten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, oder die Geschäftsbedingungen selbst und ihre Auslegung oder Durchführung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht beim Landgericht in Dordrecht, Niederlande, eingereicht, soweit gesetzlich zulässig.
- Im Streitfall sind die Angaben in unseren Unterlagen vorbehaltlich des Gegenbeweises abschließend.
19. Ablage
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden beim Register der Industrie- und Handelskammer in Rotterdam, Niederlande, unter der Nummer 23071639 eingereicht.
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE INSTALLATION
Eintrag im Register der Industrie- und Handelskammer in Rotterdam, Niederlande, unter der Nummer 23071639.
20. Generell
- Die besonderen Geschäftsbedingungen gelten neben und zusätzlich zu den Bestimmungen der Artikel 1 bis 19, sofern nicht ausdrücklich von diesen Bestimmungen abgewichen wird.
- Der Begriff "wir" schließt auch den beauftragten Dritten als Auftragnehmer ein, der die Arbeiten nach unseren Anweisungen ausführt.
21. Fertigstellung / Lieferung
- Unsere schriftliche Auftragsbestätigung ist für die Installation und die damit verbundene Abschlussfrist verbindlich. Vereinbarte Lieferzeiten sind immer annähernd.
Die Lieferzeiten beginnen ab:- Das Datum, an dem der Vertrag geschlossen wird;
- Das Datum, an dem der Kunde uns alle notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt hat;
- Das Datum, an dem der Kunde eine festgelegte Anzahlung geleistet hat;
- Das Datum, an dem uns der Kunde die von einer autorisierten Person genehmigten Zeichnungen, Entwürfe usw. nach dem letzten der genannten Daten zugesandt hat.
- Abweichend von Artikel 7 Absatz 7 ist der Kunde nicht berechtigt, die Abnahme der Anlage zu verweigern oder den Vertrag bei Überschreitung der Lieferzeit zu kündigen. Bei längerer Überschreitung der Lieferfrist werden wir uns mit dem Kunden darüber beraten, was in Zumutbarkeit und Fairness zu tun ist. Für den Fall, dass der Vertrag aufgelöst wird, muss der Kunde die geleistete Arbeit bezahlen. Die Auflösung der Vereinbarung hat auf unserer Seite keinerlei Verpflichtung zur Kompensation von Verlusten oder Schäden irgendwelcher Art zur Folge. Solange der Kunde seinen Verpflichtungen nicht unverzüglich nachkommt, können wir die Fertigstellung und / oder Lieferung aussetzen.
- Die Arbeit gilt als abgeschlossen und / oder geliefert:
- In den Fall, dass der Kunde die Arbeit nach der Inspektion genehmigt hat;
- Nachdem wir dem Kunden mitgeteilt haben, dass die Arbeit installiert oder montiert und / oder betriebsbereit ist. Der Kunde muss die erforderlichen Prüfeinrichtungen bereitstellen. Ein fehlender Teil, der von einem dritten Lieferanten oder Auftragnehmer geliefert werden sollte, stellt keinen Grund dar, die Arbeit als unvollständig zu betrachten;
- 8 Tage nachdem wir schriftlich mitgeteilt haben, dass die Arbeiten abgeschlossen sind und der Kunde es versäumt hat, die Arbeiten zu prüfen und / oder zu testen oder innerhalb dieser Frist zu prüfen;
- Nachdem der Kunde die Arbeit tatsächlich in Betrieb genommen hat. Ein Teil gilt als mit der Inbetriebnahme dieses Teils abgeschlossen.
- Kleine, nicht wesentliche Mängel werden von uns so schnell wie möglich behoben und begründen keinen Grund zur Zurückhaltung des Kunden.
- Empfehlungen und / oder Informationen in Bezug auf die Installation und / oder Verwendung des Systems werden nach bestem Wissen und ohne Gewähr für ein bestimmtes Ergebnis zur Verfügung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
22. Umfang der Arbeit
- Die auszuführenden Installationsarbeiten umfassen die Arbeiten, die in der Auftragsbestätigung beschrieben sind, und soweit und soweit vereinbart, umfassen die Arbeiten auch die Beaufsichtigung und / oder Schulung der für die Nutzung und den Betrieb bestimmten Mitarbeiter des Kunden Betrieb des zu versorgenden Systems, ohne ein bestimmtes Ergebnis in Bezug auf diese Überwachung und / oder Schulung zu garantieren.
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind folgende Arbeiten, Lieferungen und Anlagen nicht in unseren Verpflichtungen enthalten.
Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass diese rechtzeitig ausgeführt werden, um Verzögerungen bei den von uns durchzuführenden Arbeiten zu vermeiden.
- Erdarbeiten, Pflasterung, Pilling, Brechen, Fundamentarbeiten, Betonieren, Tischlerarbeiten und Polsterarbeiten oder andere zusätzliche Arbeiten, welcher Art auch immer. Der Kunde muss in jedem Fall eine gute Zugänglichkeit der Baustelle gewährleisten.
- Zusätzliche Hilfe, um Gegenstände zu bewegen, die nicht von zwei Personen gehandhabt werden können, sowie die zu verwendende Hebevorrichtung.
- Gerüste und Leitern bereitstellen und aufstellen und nach Abschluss der Arbeiten entfernen.
- Lieferung von Kraftstoffen und Hilfsstoffen wie Druckluft, Gas, Wasser, Elektrizität und der erforderlichen Rohrleitungen für die Durchführung der Arbeiten, etwaige Tests und Inbetriebnahme, die Lieferung von Kontroll-und Sicherheitsausrüstung und Leitungen für die Elektromotoren und / oder andere mit Ausnahme von Anlaufwiderständen und Regler, die Teil der elektrischen Ausrüstung sind.
- Bereitstellung eines trockenen, beheizten, beleuchteten und separat abschließbaren Bereichs in ausreichender Größe in unmittelbarer Nähe des Standorts, um den betroffenen Arbeitnehmern Unterkunft zu bieten und das zu bearbeitende Material, Werkzeuge und persönliche Gegenstände der Arbeitnehmer während der Dauer des Aufenthalts
- Die Arbeit zur Wiederherstellung von Teilen von Systemen, die während der Arbeit verschmutzt oder beschädigt wurden, es sei denn, der Schmutz oder Schaden wurde von unseren Untergebenen verursacht.
- Beleuchtung der Baustelle so, dass die Installationsarbeiten fortgesetzt werden können.
- Der Kunde ist auch verantwortlich für die Einreichung der Anträge und / oder die Zahlung der fälligen Beträge in Bezug auf Zuleitungen, Verbindungen, Steuern auf Eingriffe in öffentliches Land, Umweltgenehmigungen, Bau- und / oder Renovierungsgenehmigungen usw.
- Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gehen alle ersetzten oder entfernten Materialien in unser Eigentum über.
23. Variationen in der Arbeit
- Wir sind berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Kunden zusätzliche Arbeiten auszuführen und diese in Rechnung zu stellen, wenn diese Mehrarbeit nicht mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Betrages beträgt.
- Änderungen in der Bestellung des Kunden oder aufgrund geänderter Umstände, aufgrund derer die ursprüngliche Vereinbarung nicht (vollständig) aufrechterhalten werden kann, werden ausgeführt und als Arbeitsschwankungen in Rechnung gestellt; all dies innerhalb angemessener und fairer Grenzen.
- Wenn die Höhe der Abweichungen mehr als 10% des ursprünglichen Betrags beträgt, konsultieren die Parteien die zu ergreifenden Maßnahmen. Im Falle des Rücktritts des Kunden sind wir berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten und / oder die gelieferte Ware in Rechnung zu stellen.
24. Garantie / Haftung
- Der Lieferant garantiert, dass die gelieferte und / oder installierte Ware die vereinbarten Spezifikationen und die angemessenen Anforderungen hinsichtlich Zweckmäßigkeit und Gebrauchstauglichkeit für die Dauer von 12 Monaten erfüllt. Die Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich auf die Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung wegen etwaiger Mängel, sofern die Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht werden.
- Wir haften nicht für :
- Der Entwurf des Systems und / oder Teile davon und alle anderen Informationen, wenn diese nicht von uns bereitgestellt wurden;
- Beeinflussung des Systems durch Verwendung von nicht von uns zur Verfügung gestellten Materialien oder Anlage und / oder Anweisungen;
- Die Möglichkeit, dass Anweisungen in Bezug auf den Betrieb und / oder die Stromversorgung nicht genau ausgeführt werden;
- Normale Abnutzung und Beschädigung und / oder Verschleiß durch Überlastung oder durch den Einfluss abnormaler Umstände;
- Der Vollzug gesetzlich vorgeschriebener Sicherheitsanforderungen.
Unter Vorbehalt der Bestimmungen von Artikel 12, erlöscht in diesen Fällen die Gewährleistungspflicht des Lieferanten.
25. Ansprüche
- Der Kunde kann seine Ansprüche im Bezug auf Leistung eines Komponents oder Systems innerhalb eines Monats nach Beendigung der Arbeiten schriftlich direkt an uns geltend machen.
26. Zahlung
- Im Falle der Installation sind wir berechtigt, die Zahlung in Raten wie folgt zu verlangen:
33% bei Vertragsabschluss;
33% nach Prüfung / Inspektion und / oder Versandbereitschaft der Ware oder die wesentlichen Teile davon:
34% innerhalb von 30 Tagen nach der zweiten Rate.
27. Aktenordnung
Diese Sonderbedingungen wurden eingetragen im Register der Industrie- und Handelskammer in Rotterdam, Niederlande, unter der Nummer 23057218.
28. Dämpfungstabellen (auf der Website oder im Katalog)
Unsere Beratung in Bezug auf die technische Anwendung, sei es mündlich oder schriftlich oder in Form von Tests, erfolgt nach bestem Wissen. Dies ist jedoch nur ein unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf mögliche Rechte Dritter. Sie nehmen nicht die Notwendigkeit weg, die gelieferten Produkte auf ihre Zweckmäßigkeit für den beabsichtigten Gebrauch und Ziel zu prüfen. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb unserer Kontrolle und liegen daher in der Verantwortung des Kunden.
29. Garantie
Alle Produkte von Holland Shielding Systems werden während des Herstellungsprozesses kontinuierlich überprüft. Daher können alle unsere Produkte als Qualitätsprodukte angesehen werden, frei von Herstellungsfehlern.
Die technischen Daten unserer Produkte basieren auf Forschung und sollten nur als Richtlinie für die verschiedenen Anwendungen betrachtet werden. Aufgrund der breiten Produktpalette und der großen Anwendungsvielfalt sind die technischen Daten niemals als Garantie zu verstehen. Es liegt in der Verantwortung des Käufers zu prüfen, ob das Produkt die gewünschten Anforderungen erfüllt.
Sollten unerwartete Mängel in unseren Produkten auftreten, wird Holland Shielding Systems diese Produkte so schnell wie möglich untersuchen und ersetzen. Holland Shielding Systems haftet nicht für eventuelle Verzögerungen.
Bemerkung 1:
Die Test- und Leistungsergebnisse variieren je nach, aber nicht begrenzt zu, den folgenden Faktoren: Kontaktfläche, Montageart, Testbedingungen, normale Produktleistungsschwankungen von einer Fertigungslos zu einer anderen Fertigungslosserie, zusammen mit den normalen Abweichungen in ein Material innerhalb eines Herstellungsloses (wie Dicke, verfügbares leitfähiges Material in einer tatsächlich getesteten Probe, Variationen in leitfähigen Füllmaterialien und Gleichmäßigkeit von leitenden Materialien, die in einer großen Menge Material verbreitet sind, Variationen in Klebstoffen usw.), Testverfahren, Umweltalterung , Typ des verwendeten Testmaterials, etc. Die Tests "Kupfer zu Kupfer" und "Gold Flex zu PC" sollten auch für die Unterschiede in Bezug auf den "Kontaktbereich" Unterschied in den Testmethoden (645 mm2 gegen 6 mm2) beachtet werden, da dies die Testergebnisse beeinflusst. Die Prüfung der Materialien von Holland Shielding Systems BV und der angegebenen Testsubstrate bedeutet nicht, dass ein Produkt von Holland Shielding Systems BV für die Endanwendung ähnlicher Materialien geeignet ist. Der Endbenutzer ist dafür verantwortlich, festzustellen, ob eine Kombination aus Holland Shielding Systems BV und einem Substrat für die beabsichtigte Endanwendung geeignet ist.
Würden Sie gerne...
- Ein Angebot bekommen?
- Stelle eine Frage?
-
- Exporting PDF...